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Pressemitteilung

Caritas informiert kontinuierlich über Abrechnungsregelungen

Die Bayerische Polizei hat gestern am Mittwoch in Augsburg und München eine Razzia bei Pflegediensten durchgeführt. Hintergrund sind gezielt gefälschte Abrechnungen. Es geht also um Abrechnungsbetrug. Der Caritasverband für die Diözese Augsburg wünscht sich nun, dass die Pflegedienste nun nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Erschienen am:

24.10.2019

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V.
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
+49 821 3156-0
+49 821 3156-0
info@caritas-augsburg.de
www.caritas-augsburg.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Diözesanverband setzt auf Vertrauen der Kunden - Aktuelle Überprüfungen richtig

 

Augsburg, 24.10.2019 (pca).  Die Polizei hat gestern in München und Augsburg eine Razzia bei Pflegediensten durchgeführt. Der Grund, so wird gemeldet, seien dem Vernehmen nach gezielt gefälschte Abrechnungen von nicht erbrachten Leistungen. Der Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. wünscht sich nun in einer Stellungnahme, dass Pflegedienste, Sozialstationen und Pflegekräfte nicht dadurch unter einen Generalverdacht gestellt werden und dass deren Ruf nicht beschädigt wird.

"Der Pflegedienst ist eine medizinisch-pflegerische Dienstleistung, die vielen pflege- und unterstützungsbedürftigen Menschen ein gutes, sicheres und soweit möglich gesundes Leben zuhause ermöglicht."  Es gehe dabei immer auch um Vertrauen. "Dass nun einzelne Pflegedienste dieses wohl missbraucht haben, ist ein Vertrauensbruch nicht nur gegenüber den Kassen, sondern auch gegenüber den gepflegten Personen." Gerade deshalb betrachtet der Caritasverband auch die aktuellen Kontrollen und Überprüfungen für richtig und wichtig.

Dem Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. sind im ganzen Bistum Augsburg insgesamt 63 Sozialstationen angegliedert. Der Diözesan-Caritasverband, insbesondere dessen Referat Teilhabe und Pflege, informiert kontinuierlich bei Geschäftsführer- und Leitungskonferenzen wie auch bei Fortbildungen über die landesweiten Regelungen, was wie abgerechnet werden kann.

Bei den regelmäßigen Begegnungen auch mit Pflegedienstleitungen, die mit verantwortlich sind für die Vereinbarungen mit den Kunden, tauchen auch immer wieder Fragen zur Abrechnung auf. Ein Beispiel: Es wurden mit einer Kundin drei Stunden Betreuung vereinbart. De facto wurden aber nur eine Stunde Betreuung geleistet und zwei Stunden hauswirtschaftliche Leistungen erbracht, da diese in diesem Fall notwendig und auch von der Kundin erwünscht waren. Die Antwort der Fachberatung hierzu war: "Wenn nur eine Stunde Betreuung und zwei Stunden hauswirtschaftliche Dienste geleistet wurden, dass muss das auch so abgerechnet werden, selbst wenn dies im Vertrag nicht so vermerkt ist."

Auch wenn z.B. für die Pflege einer Person aufgrund eines positiven Gesundheitszustandes nicht wie vereinbart drei Stunden Pflege geleistet wird, sondern nur eine Stunde, darf nur eine Stunde abgerechnet werden. Nach Informationen des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e. V. ist keine Caritas-Sozialstation von der landesweiten Razzia betroffen gewesen.

 

Autor/in:

  • Bernhard Gattner
Quelle: caritas-augsburg.de

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